Modellflug mit dem MFC Linda Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband
  Flug.- u. Platzordnung
 

 

 

Platz und Flugordnung

Ein so technisiertes Hobby wie der Flugmodelsport fordert natürlich ein Gewisses Maß an Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein;  das sei bei uns nicht anders.

 
 

 

Deshalb gelten auf dem Vereinsgelände folgende,

für alle verbindliche Regeln :

 

 

1.       Jeder Modellflieger und Besucher ist für die Einhaltung dieser

Platz- und Flugordnung und den sicheren Betrieb seines Modells

persönlich verantwortlich.

Mit Betreten des Modellflugplatzes wird diese Platzordnung als verbindlich

Anerkannt.

Der Verein und der Vorstand haften nicht für Schäden.

 

2.       Das Hausrecht auf dem Modellfluggelände – welches das Recht auf

Erteilung von Flugverbot einschließt – übt der Vorstand aus.

Gegenüber Nichtmitgliedern können in Abwesenheit des Vorstandes

auch Vereinsmitglieder das Hausrecht ausüben.

 

3.       Alkoholisierte Personen ist aus Sicherheitsgründen das Betreten des

Modellflugplatzes nicht gestattet.

 

4.       Flugbetrieb mit Modellen, welche von einen Verbrennungsmotor

angetrieben werden, ist das Starten zu folgenden Zeiten erlaubt:

 

                Täglich :         09.00 Uhr  -  13:00 Uhr

                                                 15.00Uhr   -  Sonnenuntergang

                            

 

5.         Flugmodelle dürfen nur gestartet werden wenn :

 

- sich diese in einen einwandfreien technischen Zustand befinden,

- soweit es sich um Modelle mit Verbrennungsmotor handelt, diese

   mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sind.

 - Im Besitz eines gültigen Lärmpasses sind, und nicht mehr als

   70 dBA für das Modell  aufweist. 

- Es ist eine Frequenzüberwachungstafel auf zu stellen.

- Die Sender sind entsprechend den Vorschriften zu kennzeichnen

- Gastpiloten müssen auf die bestehende Modellflugplatzordnung hin  

   gewiesen werden.

 - Der Windsack muss während des Flugbetriebes aufgestellt sein.

- Jeder Modellflieger hat sich vor Flugbetrieb ins Flugleiterleiterbuch einzutragen und sich von               

            seiner freien Frequenz zu überzeugen 

  6.       Jede unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden.

Die gesetzliche Schallemissionsgrenze von 70 dB(A)gemessen in 25m Entfernung                                                                                                                                               und 1m hoch ist ein zu halten.

 

7.  Das Überfliegen von Zuschauern, Modellpiloten und auf dem Feld

     arbeitenden Personen ist verboten.

 

8.       Hunde sind, aus Sicherheitsgründen, notfalls durch das Führen an der

Leine, von der Starbahn fern zu halten.

 

9.       Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Flugordnung ist der

Vorstand berechtigt, nach vorheriger Ermahnung ein Flugverbot

Für den Rest des Tages aus zu sprechen.

 

  10. Gastflieger haben sich beim Flugleiter zu melden und einen

        entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen, sowie

        ihren Lärmpass vor zu legen

        Ihnen werden 5,- €uro  Nutzungsgebühr pro Flugtag abverlangt.

 

 

   11.Nach dem Flugbetrieb hat jeder Pilot seinen Standplatz sauber zu verlassen und

         Abfälle selbst zu entsorgen.

 

   12.Der Flugleiter führt das Flugbuch, und trägt Flugleiter Weste.

 

 

 

Prinzipiell gilt:

 

Bestimmungen allein können einen reibungslosen Flugbetrieb

nicht gewährleisten.

 

Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft eines jeden Modellpiloten

sind erforderlich, um die Kameradschaft untereinander zu fördern

und ein gutes Einvernehmen mit Nicht – Modellsportlern und

Platzanliegern zu erzielen.

 

 

 

 

 

 
 
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